Kinderdepot nutzen & Abgeltungssteuer sparen: So funktioniert’s (mit Beispiel)
Für viele Eltern und Großeltern ist es ein Wunsch: Schon früh für die Kinder Vermögen aufbauen — und dabei möglichst steuergünstig. Ein Kinderdepot (auch Juniordepot genannt) bietet genau diese Möglichkeit. Unter bestimmten Rahmenbedingungen können Kapitalerträge ohne Abgeltungssteuer oder mit deutlich reduziertem Steuerabzug erzielt werden.
Wie funktioniert das steuerlich?
Auch bei Kindern gilt grundsätzlich die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) in Höhe von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Allerdings gibt es mehrere steuerliche Freibeträge und Gestaltungsinstrumente, die Eltern nutzen können:
- Sparer-Pauschbetrag: Für jedes Kind gelten 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei.
- Grundfreibetrag (Einkommensteuer): Kinder haben auch Anspruch auf den steuerfreien Grundfreibetrag (z. B. 12.096 € in 2025), was bedeutet, dass Kapitalerträge bis zu dieser Grenze in vielen Fällen steuerfrei bleiben.
- Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Liegen die Gesamteinkünfte des Kindes unterhalb des Grundfreibetrags, kann beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragt werden. Diese ermöglicht, dass Kapitalerträge automatisch ohne Steuerabzug bleiben, selbst bei Überschreiten des Sparer-Pauschbetrags.
- Freistellungsauftrag: Für das Kinderdepot sollte ein Freistellungsauftrag gestellt werden, damit die Bank Kapitalerträge bis zur Höhe des Pauschbetrags nicht automatisch besteuert.
Daher kann ein gut strukturiertes Kinderdepot dazu führen, dass Kapitalerträge bis deutlich über 1.000 € steuerfrei bleiben, sofern das Kind ansonsten keine weiteren Einkünfte hat und die NV-Bescheinigung greift.
Beispielrechnung
Einzahlung:
150 €/Monat × 12 Monate = 1.800 € pro Jahr.
Laufzeit: 15 Jahre. Gesamt eingezahlter Betrag = 1.800 € × 15 = 27.000 €.
Mit 6 % durchschnittlicher Rendite ergibt sich ein Endwert ungefähr nach der Formel für einen Annuitäten-Effekt (monatliche Einzahlung) oder wir vereinfachen: jährliche Einzahlung 1.800 €, jährliche Verzinsung 6 %. Ich nutze vereinfachend die jährliche Einzahlung zu Beginn des Jahres.
Tabelle ungefähr (vereinfacht) – ich zeige nur ausgewählte Jahre:
| Jahr | Eingezahlt gesamt | Endwert ca. (6 %) | Gewinnanteil ca. |
| 5 | 1.800 ×5 = 9.000 € | ~ 10.600 € | ~1.600 € |
| 10 | 1.800 ×10 =18.000 € | ~ 22.800 € | ~4.800 € |
| 15 | 27.000 € | ~ 34.500 € | ~7.500 € |
(Hinweis: Das sind grobe Rundungen – exakte Werte würden mittels Finanzrechner kommen.)
Steuerliche Betrachtung:
- Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr bedeutet, dass Kapitalerträge bis zu diesen 1.000 € pro Jahr steuerfrei sind, sofern ein Freistellungsauftrag gestellt wurde.
- Durch die NV-Bescheinigung kann das Kind zusätzlich vom Grundfreibetrag profitieren: solange seine Einkünfte (aus allem) unter 12.096 € bleiben, fällt keine Einkommensteuer an. Da Kapitalerträge (nach Abzug des Pauschbetrags) Teil der Einkünfte sind, kann damit viel mehr steuerfrei bleiben.
- In unserem Beispiel sind die erzielten Gewinne in den Jahren 5, 10, 15 alle deutlich unter 12.096 € – damit fällt keine Steuer an (unter Voraussetzung NV-Bescheinigung + Freistellungsauftrag).
Konsequenz:
Nach 15 Jahren hat das Kind ca. 34.500 € im Depot — davon sind 7.500 € Gewinnanteil. Wegen Pauschbetrag und Grundfreibetrag + NV-Bescheinigung bleibt dieser Gewinn steuerfrei. Effektives Ergebnis: Das Kind erhält das volle Depotvermögen ohne Abzug von Abgeltungssteuer (25 % + Soli etc.) in diesem Modell.
Einschränkungen und Risiken
- Wenn das Kind Kapitalerträge weit über den Freibeträgen erzielt (etwa beim Verkauf großer Positionen), fallen dennoch Steuern an.
- Bei überschreiten bestimmter Grenzen können Krankenversicherung, Familienversicherung oder staatliche Förderungen (z. B. BAföG) betroffen sein.
- Das Geld im Kinderdepot gehört dem Kind — ab Volljährigkeit kann es frei darüber verfügen, auch gegen den Willen der Eltern.
- Freibeträge und Grenzen ändern sich regelmäßig — was heute gilt, kann morgen anders sein.
Fazit
Ein Kinderdepot kann eine äußerst effektive Möglichkeit sein, steuerfreie oder steueroptimierte Kapitalerträge für Kinder zu erzielen. Durch Nutzung des Sparer-Pauschbetrags, des Grundfreibetrags und der NV-Bescheinigung lassen sich erhebliche Steuervorteile realisieren. Dennoch ist Vorsicht geboten: Bei größeren Erträgen oder gesetzlichen Änderungen müssen Steuer- und Finanzplanung angepasst werden.
Mit der richtigen Struktur können Eltern heute schon ein solides Finanzpolster für ihre Kinder aufbauen — und dabei den steuerlichen Vorteil maximal nutzen.
Wie wir helfen können
In unserer Vermögensverwaltung unterstützen wir Familien und Unternehmer beim strategischen Aufbau von Kinderdepots:
- Wir prüfen für Sie, ob eine NV-Bescheinigung sinnvoll ist und begleitet Sie bei Antrag und Einreichung.
- Wir entwickeln eine kindgerechte Depotstrategie, die Ausschüttungen, Thesaurierung und Steueroptimierung berücksichtigt.
- Wir simulieren verschiedene Szenarien (z. B. Verkaufsszenarien, Steuerentwicklung) und optimieren in Abstimmung mit Steuerberatern.
- Wir übernehmen bequem das Reporting und Monitoring des Depots – damit Sie und Ihr Nachwuchs den Überblick behalten.
Sprechen Sie uns an — wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Gestaltung eines steueroptimierten Kinderdepots.
Disclaimer
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.