Erbengemeinschaften führen oft zu Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden und daher noch Jahre später den Familienfrieden vergiften. Warum also eine Erbengemeinschaft nicht einfach vermeiden? Wie das geht und was überhaupt eine Erbengemeinschaft ist, wird im Folgenden erläutert.
Der Erblasser kann gem. § 1939 BGB in einem Testament oder gem. § 1941 Abs. 1 BGB in einem Erbvertrag einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Das Gesetz nennt diese Art der Zuwendung Vermächtnis. Das Vermächtnis ist ein ausgesprochen flexibles Instrument der Nachfolgeplanung. Der Begriff des Vermögensvorteils ist weit zu verstehen. […]
Nur etwa ein Viertel der volljährigen Deutschen haben ihren „letzten Willen“ schriftlich in einem Testament oder Erbvertrag festgelegt. Viele Menschen schrecken davor zurück, sich mit diesem Thema zu befassen. Dabei kommt es gerade in Erbfällen auch in bis dahin intakten Familien häufig zu Streitigkeiten, die viel Geld, Zeit und Nerven kosten. Eine gut durchdachte testamentarische […]
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen