Erbengemeinschaften führen oft zu Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden und daher noch Jahre später den Familienfrieden vergiften. Warum also eine Erbengemeinschaft nicht einfach vermeiden? Wie das geht und was überhaupt eine Erbengemeinschaft ist, wird im Folgenden erläutert.
Der Erblasser kann gem. § 1939 BGB in einem Testament oder gem. § 1941 Abs. 1 BGB in einem Erbvertrag einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Das Gesetz nennt diese Art der Zuwendung Vermächtnis. Das Vermächtnis ist ein ausgesprochen flexibles Instrument der Nachfolgeplanung. Der Begriff des Vermögensvorteils ist weit zu verstehen. […]
Nur etwa ein Viertel der volljährigen Deutschen haben ihren „letzten Willen“ schriftlich in einem Testament oder Erbvertrag festgelegt. Viele Menschen schrecken davor zurück, sich mit diesem Thema zu befassen. Dabei kommt es gerade in Erbfällen auch in bis dahin intakten Familien häufig zu Streitigkeiten, die viel Geld, Zeit und Nerven kosten. Eine gut durchdachte testamentarische […]